Die Pflicht nach einem Impressum

Veröffenticht am 14.07.2015    von     in der Kategorie Online Präsentation und Reputation     bisher keine Reaktionen    Zuletzt überarbeitet am 06.01.2019


für deine Online – ( Business ) – Präsenz korrekt umsetzen.

 

Impressumspflicht korrekt umsetzenSicherlich ist es nicht wirklich mehr etwas Neues für dich, dass du auf deiner Website / deinem Blog mit geschäftsmäßigen Angebot ein Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) benötigst. In diesem Beitrag beantworte ich Fragen, die mich immer wieder im Zusammenhang mit der Umsetzung eines rechtskonformen Impressums erreichen.


Ab wann benötige ich das Impressum?

Diese Frage wird oft gestellt, wenn das Online Business auf einem Blog aufbaut und keine entgeltlichen Produkte oder Dienstleistungen beworben werden. Allerdings kann man sich die Frage, die meist noch hergeht mir der Frage nach dem Zeitpunkt der vorzunehmenden Anmeldung eines Gewerbes, selbst beantworten. Mit der Online Stellung der Webseiten strebt man typischer Weise ein Entgelt an. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieses nun direkt oder indirekt über die Website generiert werden soll.

 

Was muss das Impressum beinhalten?

Die Angaben müssen neben dem Namen, der Anschrift, der E-Mail-Adresse noch die Möglichkeit der unmittelbaren Kontaktaufnahme enthalten. Im Regelfall wird hier die Telefonnummer angegeben. Achtung, die Angabe einer ausländischen Telefonnummer reicht nicht aus. Zusätzliche Angaben bei juristischen Personen, Angaben zu §55 RStV, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Registerzugehörigkeiten sind individuell zu prüfen. Wer auf Nummer sicher gehen will, der nutzt insbesondere zur Gestaltung einen der im Internet existierenden Impressum-Generator. Ich persönlich verwende den Impressum-Generator von e-Recht24. Außerdem gilt beim Impressum, wie bei so vielen rechtlichen Dingen, lieber zu viele als zu wenige Angaben.

 

Welche Adresse muss ich im Impressum bei einem ortsunabhängigen Business oder als Kleinunternehmer angeben?

Wenn man ein ortsunabhängiges Business betreibt oder aufbauen möchte, oder als Kleinunternehmer nicht seine Privatadresse im Impressum einstellen möchte, stellt sich die Frage nach der zu verwendeten Adresse. Schön wäre es, wenn ich das Postfach oder die Adresse meines Post Scan Service im Impressum eintragen könnte. Doch leider sieht dies der Gesetzgeber etwas anders. Die angegebene Adresse muss deine bzw. die zustellfähige Meldeadresse für dein Business sein.

Solltest Du ein ortsunabhängiges Business mit längeren Abwesenheiten von deinem Wohnsitz planen, möchte ich dich in diesem Zusammenhang gleich darauf hinweisen, Amtspost wird selbst bei einem Nachsendeauftrag nicht weitergeleitet und auch nicht an ein Postfach zugestellt.

 

Wie sieht die korrekte Verlinkung aus?

Ein anderes Thema ist die korrekte Verlinkung. Das Impressum bzw. die Angaben nach §5 TMG müssen von jeder Seite deiner Website aus mit mindestens 2 Klicks erreichbar sein. Dabei ist auf eine klare Darstellung des Links bzw. des Impressums zu achten. Dies bedeutet, eine Verlinkung von einer Unterseite auf das Impressum (zum Beispiel die Kontaktseite) ist laut BGH Urteil nicht für den Besucher der Website erkennbar und somit nicht rechtskonform. Daher bietet sich das Anbringen eines direkten Links auf die Seite des Impressums an. Als rechtssicher hat sich hier die Bezeichnung als Impressum bewährt. Eine andere Möglichkeit wäre die direkte Integration der notwendigen Angaben ins Design. Achte allerdings auch hier darauf, dass du die Angaben als solche kennzeichnest. Was du noch bei der Integration des Impressums in dein Webdesign beachten solltest ist, verwende möglichst keine Grafik- bzw. Bild-Dateien zur Verlinkung oder sogar zur Ausgabe der notwendigen Angaben. Diese werden eventuell nicht geladen und sind somit nicht sichtbar. Auch solltest du darauf achten, dass der Link bzw. die Angaben auch bei der Darstellung deiner Website auf mobilen Endgeräten erkennbar ist bzw. bleibt.

 

Brauche ich ein Impressum auf meinen Social Media Profilen?

Das LG Aschaffenburg hat mit einem Urteil festgelegt, bei der geschäftlichen Nutzung von Seiten in den Social Media Kanälen besteht eine Impressumspflicht gemäß dem §5 TMG. Somit sind auch schon die notwendigen Angaben wie auch die korrekte Erreichbarkeit dieser geregelt. Sollte der von dir genutzte Kanal nicht die Möglichkeit eines Impressum bieten, empfiehlt es sich auf das Impressum deiner Website zu verlinken. Diese Verlinkung bzw. die Angaben sind auch notwendig, wenn du deinen eigentlich privaten Kanal zur geschäftlichen Kommunikation nutzt.

 



Servus, ich bin Wolfgang.

Blogger – Maker – web & mobile Developer

Mit meinem über die Jahre gesammelten Wissen als Webworker möchte ich dir Hilfestellungen und Anregungen zur Nutzung der sich aus dem digital Lifestyle ergebenden Möglichkeiten und Notwendigkeiten geben.

Einen aktuellen Schwerpunkt auf meinem Blog bildet das Thema IoT im Zusammenspiel mit dem Raspberry Pi.


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